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Impressum nach §5 Tele Medien Gesetz:
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Schweizer Uhrenhandelsgeschäft e.K.
Geschäftsführer: Dipl.Volkswirt Marc Butz
Zähringerstr. 30
DE - 79618 Rheinfelden
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WEEE-Reg.-Nr.: DE40554925
Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
http://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/
VerpackG DE1609516417327
Sitz der Gesellschaft in Rheinfelden
Amtsgericht Freiburg – HRA 703852
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Definition
In den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt: Der Begriff
„Unternehmen“ bezieht sich auf die SUHG, im Handelsregister eingetragen unter Nr. HRA 703852. Als „Kunde“ wird die Person bezeichnet die bei SUHG bestellt oder mit Waren vom Unternehmen beliefert wird oder wurde.
2. Anwendung/Einbeziehung der AGB
Alle Angebote, Aufträge und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden AGB des Unternehmens zu Grunde. Die AGB werden durch Auftragserteilung oder durch Entgegennahme der Leistungen des Unternehmens anerkannt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst bei Kenntnis nicht, es sei denn, dass sie von dem Unternehmen schriftlich anerkannt werden. Dies gilt selbst dann, wenn Bestell-. Rechnungs- und Annahmeformulare oder sonstige Dokumente, die vom Kunden im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Beziehung mit dem Unternehmen verwendet werden, solche Geschäftsbedingungen enthalten.
Die Geschäftsbedingungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Unternehmen geändert werden. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Unternehmens rechtswirksam.
Es gilt als vereinbart, dass der Kunde anerkannt hat, dass das Unternehmen nur im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen waren liefern würde oder wird.
Der Kunde erkennt an, dass zu jedem Zeitpunkt die Anwendung seiner AGB oder Dokumente im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zum Unternehmen oder im Rahmen der Lieferung von Waren an ihn durch das Unternehmen lediglich eine Sache der Verwaltungsvereinfachung darstellt und dass damit weder irgendeine Einschränkung noch irgendeine Änderung der vorliegenden AGB beabsichtigt ist.
3. Vertragsschluss
Die Angebote des Unternehmens sind stets freibleibend. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Unternehmens verbindlich.
Das Unternehmen behält sich das recht vor, Aufträge nicht zu akzeptieren, falls die Kundeneigenschaften, deren Art der Werbung, der Präsentation, das Ladengeschäft oder anderes, das Marketing betreffend, nicht mit der von der SUHG vorgesehenen Produkt-Management-Strategie in Einklang zu bringen sind.
Art und Umfang der Lieferung werden durch die Auftragsbestätigung des Unternehmens festgelegt. Bei Abweichungen der Auftragsbestätigung des Unternehmens gegenüber dem Angebot oder der Bestellung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens maßgebend, wenn nicht binnen 10 Tagen nach Absenden der Auftragsbestätigung durch den Kunden widersprochen wurde.
Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und technische Daten sind unverbindlich, es sei denn das Unternehmen hat diese in der Auftragsbestätigung oder sonst wie schriftlich als verbindlich anerkannt. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Unternehmens dürfen durch das Unternehmen berichtigt werden, ohne dass dieses für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden kann.
Kein vom Unternehmen angenommener Auftrag, kann vom Kunden storniert werden, außer es liegt die schriftliche Zustimmung des Unternehmens vor und der Kunde hält das Unternehmen in vollem Umfang gegenüber Verlust, Schaden, Kosten und Aufwendungen schadlos, die dem Unternehmen entstehen.
4. Preise
die vom Unternehmen angebotenen Preise für Waren zur sofortigen Lieferung ab Werk sind die Preise die für die Waren gelten. Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so behält sich das Unternehmen das recht vor, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle des Lieferers stehenden Preisentwicklung erforderlich (z.B. Wechselkursschwankungen, Währungsbestimmung, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten notwendig ist.
In den Fällen, in denen vom Kunden kein Preis angefragt oder ihm kein Preis angeboten wurde bzw. ein angebotener Preis nicht mehr gültig ist, gilt der Preis der in der aktuellen Preisliste des Unternehmens aufgeführt ist, die am Lieferdatum der Bestellung Gültigkeit hat.
Für Waren, die für den Export aus Deutschland geliefert werden, gilt entweder die Exportpreisliste des Unternehmens oder die Preisliste in örtlicher Währung, je nachdem was zutrifft.
In den angebotenen Preisen sowie allen sonstigen Kosten sind weder Mehrwertsteuer noch sonstige Steuern enthalten.
Das Unternehmen ist bei neuen Aufträgen (Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an das Unternehmen zu leisten.
Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug oder alternativ: Mit 2% Skonto innerhalb 10 Tagen. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.
Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln Bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens.
Der Kunde kann nur Aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf gleichen Vertragsverhältnissen beruhen, können nicht geltend gemacht werden.
Zahlungsbestätigungen werden nur auf Verlangen ausgestellt.
Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Unternehmens zur Folge. Darüber hinaus ist das Unternehmen in diesem Fall berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern bis der Kunde die gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist ist das Unternehmen berechtigt, vom vertrag zurückzutreten.
6. Liefer- und Abnahmepflicht
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen nach Abstimmung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen sowie der Anzahlung soweit eine vereinbart wurde. Die Lieferung der Waren gilt als durchgeführt wenn das Unternehmen dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren auf seinem Betriebsgelände zur Abholung bereitstehen, oder das Unternehmen in Absprache mit dem Kunden die Waren an einen anderen Ort geliefert oder dem Spediteur gegeben hat.
Für die Bestimmung der Lieferfrist sind allein die Angaben in der Auftragsbestätigung des Unternehmens verbindlich. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein Fixtermin für die Lieferung genannt wird, sind die angegebenen Lieferfristen und Liefertermine für das Unternehmen unverbindlich.
Werden Waren in Teillieferungen geliefert, gelten sie als im Rahmen getrennter Verträge gekauft, auf welche die vorliegenden Geschäftsbedingungen anwendbar sind. Unterlässt es das Unternehmen eine der Teillieferungen im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen auszuführen, oder liegt ein Anspruch in Bezug auf eine der Teillieferungen vor, berechtigt dies den Kunden nicht, den Vertrag im Ganzen als nicht erfüllt anzusehen.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Unternehmens nicht eingehalten, so ist, falls es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die mindestens sechs Wochen betragen muss, berechtigt, eine Verzögerungsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzögerungsentschädigung ist dabei auf höchstens 5% des nicht erfüllten fälligen Vertragswertes begrenzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Kunde selbst in Annahmeverzug befindet.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ist eine Lieferfrist nicht vereinbart, so ist das Unternehmen berechtigt, den Kunden einen Monat nach dem Tag der Bestellung der Ware aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Ware anzunehmen.
Unterlässt es der Kunde, die gelieferte Ware anzunehmen, ist das Unternehmen unbeschadet sonstiger Rechte zu folgendem berechtigt:
Die Waren auf Gefahr des Kunden zu lagern, bis der Kunde sie übernimmt.
Ist das Eigentum auf den Kunden übergegangen, ist das Unternehmen nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden berechtigt, die Ware zum bestmöglichen in Kürze erzielbaren Preis zu verkaufen und alle etwaigen Kosten abzuziehen und dem Kunden etwaige Mehrbeträge gutzuschreiben oder dem Kunden Minderbeträge in Rechnung zu stellen.
Weist der Kunde die Waren zurück oder verweigert er die Annahme der Lieferung aus irgendeinem Grund haftet er für die sichere Rücksendung der Waren an das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Unternehmen, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich die dem Unternehmen die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber hat das Unternehmen zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Lieferanten eintreten.
Der Kunde kann das Unternehmen auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob es zurücktreten will oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt sich das Unternehmen hierzu nicht, kann der Kunde vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
Das Unternehmen wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Es hat Beeinträchtigungen des Kunden so gering wie möglich zu halten.
7. Gefahrenübergang und Annahmeverzug
Sofern nicht anders vereinbart wählt das Unternehmen Verpackung, Versandart und Versandweg.
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Waren geht in folgenden Fällen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, auf den Kunden über:
Ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen den Kunden benachrichtigt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen.
Beim Versendungskauf ab dem Zeitpunkt, ab dem die Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurden.
Nimmt der Kunde in ungerechtfertigter Weise die Waren nicht an, ab dem Zeitpunkt ab dem das Unternehmen die Lieferung angeboten hat.
Das Unternehmen haftet nicht für eine nach Gefahrenübergang eingetretene Beschädigung oder einen etwaigen Verlust der Ware. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert. Die Kosten hierfür hat der Kunde zu tragen.
8. Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet der Lieferung der Waren oder des Risikoübergangs auf den Kunden, geht das Eigentumsrecht an den Waren erst auf den Kunden über, wenn alle vom Kunden jeweils geschuldeten Beträge in Bezug auf die Lieferung der Waren oder sonstiger Waren- oder Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbracht werden oder wurden, in vollem Umfang an das Unternehmen bezahlt worden sind, und zwar unabhängig davon, ob sie getrennt in Rechnung gestellt wurden oder nicht.
Bis zum Eigentumsübergang an den Kunden lagert dieser die waren getrennt oder kennzeichnet sie deutlich als Eigentum des Unternehmens. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltensware von dritter Seite sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Vorbehaltsware sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Pfändung der Ware bei dem Kunden ist das Unternehmen sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Unternehmen gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt . Etwaige aus der Pfändung entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.
Bis zum Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden versichert dieser die Waren, und zwar beginnend mit dem Lieferdatum.
Soweit dem Kunden die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet wird, gilt dies nur unter der Bedingung, dass der Kunde mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorgenannten Bedingungen vereinbart.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt, bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Unternehmens, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenkosten an das Unternehmen ab.
9. Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Bei Mängel der gelieferten Ware kann der Kunde zunächst allein die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Alle anderen Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise Gutschrift, Minderung oder Wandlung verlangen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sowie die Änderung in Konstruktion und Ausführung sind keine Gründe zu Beanstandungen.
Der Kunde verpflichtet sich die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung unverzüglich zu untersuchen und Mängel der Ware dem Unternehmen unverzüglich spätestens nach 5 Tagen, schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen.
Das Unternehmen haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, sofern nicht leitende Angestellte handeln und Essentialen des Vertrages nicht betroffen sind.
Das Unternehmen haftet des Weiteren nicht für leicht fahrlässiges Handeln ihrer leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, soweit es sich um Kardinalspflichten handelt.
Für vertragsspezifische und unvorhersehbare Schäden haftet das Unternehmen nicht. Ferner haftet das Unternehmen nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Sämtliche Mängelansprüche des Kunden gegen das Unternehmen verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese.
Betrifft Retouren :
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen beider Vertragsparteinen ist Freiburg.
Bei Abfassung eines Textes (auch dieser AGB) in deutscher und ausländischer Sprache ist ausschließlich der deutsche Text verbindlich.
11. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsverhältnis unterliegen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln, Unterklauseln oder sonstige Bestimmungen des vorliegenden Vertrages durch ein Schiedsgericht, Gericht oder eine sonstige zuständige Institution für unwirksam oder nicht einklagbar erachtet werden, wird eine solche Bestimmung aus dem Vertrag gelöscht. Im Übrigen wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt auch für eine etwaige Regelungslücke.
Datenschutz
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründe in Textform (z.B.: Fax, Brief oder E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unsere Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufspflicht genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Schweizer Uhrenhandelsgeschäft eK.
Zähringerstr. 30
D 79618 Rheinfelden
Tel.: +49 (0) 7623 966 2323
Fax: +49 (0) 7623 966 2324
Mail: info@suhg.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. Der gezogene Nutzen (z.B.: Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwas im Ladengeschäft möglich gewesen währe, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wen der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Allgemeine Hinweise:
Es wird gebeten, die Ware pfleglich zu behandeln und Beschädigungen und Verschmutzungen zu vermeiden. Bitte senden Sie alle zugehörigen Beigaben wie Garantiescheine, Boxen und sämtliches Zubehör mit der Ware zurück.
Achten Sie beim Versand auf sichere Verpackung.
Paket unfrei werden nur in Ausnahmefällen angenommen.
Diese Hinweise sind jedoch nicht als Voraussetzung der Ausübung des Widerrufsrechts anzusehen.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Marc Butz
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html ;.
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Fragen an den Datenschutzbeauftragten
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Marc Butz
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